The posting
Beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Geschäftsbereich II / Gruppe 3 - Facilitymanagement gelangt die Stelle
einer Aushilfskraft im Bereich Raumpflege für den Fall des Bedarfes
mit 40 Wochenstunden zur Besetzung. 1 Aushilfs_Reinigungskraft (w/m) Aufgabengebiet:
* Reinigung der öffentlichen Gebäude gemäß Reinigungsplan, unter Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen
* sofortige Weiterleitung aller Schäden und besonderen Vorkommnisse an den Vorgesetzten
* ordnungsgemäße Pflege der Reinigungsgeräte und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Reinigungsmittel
* korrekte Handhabung der Reinigungsmittel
* Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
* Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen
In Schulen zusätzlich:
* bei Bedarf Mithilfe in der Tagesheimküche (Essensausgabe, etc.)
* Einhaltung der Hygienebestimmungen in den Tagesheimküchen
* Mithilfe bei der Großreinigung in den Sommerferien
Persönliche Anforderungen:
* Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
* gute Deutschkenntnisse
* genaues und selbstständiges Arbeiten
* hohes Verantwortungsbewusstsein
* Lenkerberechtigung der Fahrzeugklasse B (eigenes Fahrzeug von Vorteil)
* Flexibilität und Einsatzbereitschaft
* Teamfähigkeit und Serviceorientierung
Die Einstellung erfolgt zu Beginn als Aushilfskraft nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025) im Tätigkeitsprofil 1.1, Verwendungszweig Hilfsdienst, nach Verwendungsgruppe A1, mind. Brutto € 2.401,8.
Anschließend besteht die Möglichkeit als Vertragsarbeiter/Vertragsarbeiterin eingestellt zu werden.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Stabsstelle
Personalangelegenheiten, bis spätestens
5. November 2026
über folgenden Link ein:
https://www.wiener-neustadt.at/de/service/stellenausschreibungen; sie gilt als vollständig, wenn alle vorgesehenen Felder ausgefüllt und alle geforderten Unterlagen hochgeladen wurden.
Der Bewerbung sind folgende Nachweise anzuschließen:
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldenachweis
Der Nachweis eines unbescholtenen Vorlebens in Form einer Strafregisterbescheinigung ist erst vor der Einstellung vorzulegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Lechner, Tel.: 02622/373-831.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt. Das Mindestentgelt für die Stelle als Aushilfs_Reinigungskraft (w/m) beträgt 2.401,80 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



