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Die Gemeinde Schönberg im Stubaital sucht ab 1.12.2026 (oder Jänner 2027) 1 Gemeindearbeiter_in (40 Wochenstunden).
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012), LGBI.Nr.119/2011, in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe VBII/p2.
Das monatliche Mindestentgelt beträgt inklusive einer pauschalierten Bereitschaftszulage 3.235,46 Euro brutto (Stufe 3). Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten sowie sonstigen persönlichen Voraussetzungen (z.B. Kinderzulage, Fahrtkostenzuschuss/Klimaticket) kann sich das tatsächliche Entgelt erhöhen. Zusätzlich wird in den Wintermonaten eine weitere Bereitschaftszulage von derzeit 264,36 Euro brutto monatlich gewährt.
Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere:
* Arbeiten im Bereich der Wasserversorgung und des Kanalnetzes
* Mitarbeit bei der Abfallbeseitigung und Betreuung des Recyclinghofes
* Betreuung und Instandhaltung Straßen einschließlich Winterdienst
* Ortsbildpflege sowie Betreuung der Parkanlagen und des Friedhofs
* Instandhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden und sonstigen Einrichtungen
Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:
* eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
* die körperliche und geistige Eignung zur Durchführung der anfallenden Tätigkeiten
* selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
* Verlässlichkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
* Führerschein der Klassen B und F (Klasse C von Vorteil)
* Bereitschaft zur Übernahme von Wochenend- und Nachtbereitschaftsdiensten
* abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern)
Bei Interesse an dieser Tätigkeit sind schriftliche Bewerbungen bis spätestens 30. Oktober 2026 an das Gemeindeamt Schönberg, Römerstraße 1, 6141 Schönberg oder per Mail an [email protected] unter Beilage der üblichen Unterlagen zu richten.
Auf §2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit §7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen. Das Mindestentgelt für die Stelle als Gemeindearbeiter_in beträgt 3.235,46 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



