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Gemeinde Koppl sucht ab sofort: 1 GEMEINDEARBEITER_IN für den BAUHOF
Anstellungsausmaß: Vollzeit (100 %), 40 Wochenstunden
Arbeitsbereich:
ºArbeiten in allen Bereichen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur der Gemeinde (z.B. Straßeninstandhaltung, Gebäudeinstandhaltung, Pflege der Außen- und Grünanlagen, Arbeiten an der Wasserversorgung und an den Kanalisationsanlagen, ...)
ºWinterdienst
Voraussetzungen:
ºErfolgreich abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung (Lehrabschluss)
ºAbgeschlossener Wehr- oder Wehrersatzdienst
ºHandwerkliches Interesse und Geschick
ºFührerschein der Klasse C, BE
ºBereitschaft zu flexibler Arbeitszeit, Überstunden und Mehrdienstleistungen
ºVerlässlichkeit, eigenständiges Arbeiten, Unterstützung der Kollegen in deren Aufgabenbereichen
ºBereitschaft zur Weiterbildung
ºPhysische und psychische Belastbarkeit
ºBeitritt und Ausbildung zur Freiwilligen Feuerwehr Koppl (wenn nicht vorhanden)
Auf das Dienstverhältnis und die Entlohnung findet das Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetz 2001 i.d.g.F. Anwendung. Entlohnungsschema, Entlohnungsgruppe p3: die Einstufung ist abhängig von der anrechenbaren Vordienstzeit und beträgt in der Entlohnungsgruppe p3 mindestens € 2.205,20 (btto.) plus Zulagen bei einem Anstellungsausmaß von 100 % (40 Wochenstunden)
Ihre Schriftliche Bewerbungen senden Sie an Amtsleiter Mag. Wolfgang Schmitzberger:
Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Gemeindeamt Koppl
Dorfstraße 7
5321 Koppl Das Mindestentgelt für die Stelle als GEMEINDEARBEITER_IN für den BAUHOF beträgt 2.205,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



