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Marktgemeinde Regau 4844 Regau 9
Gem. OÖ Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 iVm. OÖ Gem... 1 Leiter_in des Wirtschaftshofes/Bauhofes der Marktgemeinde Regau VB Funktionslaufbahn GD 17.3 Beschäftigungsausmaß 40 Wochenstunden (vollbeschäftigt) Dienstverhältnis vorerst befristet auf ein Jahr, dann Möglichkeit der unbefristeten Verlängerung Ehest möglicher Dienstbeginn
Das Grundgehalt beträgt in GD 17 bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden € 3.028,50 sowie einer Gehaltszulage.
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Zu den wesentlichen Aufgaben zählen unter anderem:
* Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem: * Verantwortliche Führung des Bauhofes mit ca. 10 Mitarbeitern * Planung und Organisation aller anfallenden Arbeiten * Effiziente Organisation von Personal, Fahrzeugen und Geräten * Planung, Organisation und Überwachung des Winterdienstes * Bereitschaftsdienst * Bedienung aller am Bauhof vorhandenen Arbeitsgeräte sowie Bereitschaft zum Lenken von LKW-Einsatzfahrzeugen (Winterdienst etc.).
Besondere Aufnahmebedingungen:
* Lehrabschluss in einem einschlägigen handwerklichen Beruf (bevorzugt Schlosser, Installateur, Elektriker, Gärtner mit Baumpflegekenntnissen...) bzw. technische mittlere Schulbildung (HTL zB. Hoch- oder Tiefbau) und Berufserfahrung oder entsprechendes Niveau * Bereitschaft zu Mehrleistungen (Bereitschaftsdienst, Sonn- und Feiertagsdienst und Nachtdienst im Winterdienst) * B und C und E Führerscheine bzw. die Bereitschaft diese binnen angemessener Frist nachzuholen (Die Kosten hierfür übernimmt die Marktgemeinde Regau unter bestimmten Voraussetzungen.)
Allgemeine Voraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften:
Bewerber_innen für diesen Dienstposten müssen die in den §§ 30 und 31 OÖ GDG enthaltenen allgemeinen Voraussetzungen unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erfüllen. Dazu zählen unter anderem:
* Österreichische bzw. EU Staatsbürgerschaft * Volle Handlungsfähigkeit * Persönliche, körperliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung * Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift * Einwandfreies Vorleben * Mindestalter von 19 Jahren * Männliche Bewerber haben einen Nachweis über den absolvierten Präsenz- bzw. Zivildienst (sofern die gesundheitliche Eignung gegeben war) zu erbringen.
Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:
* Teamfähigkeit und modernes Führungsverständnis * Einfühlungsvermögen und Freundlichkeit im Umgang mit den Bürger_innen * Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten * Erfahrungen im Einkauf * Erfahrungen in der Projektleitung * EDV Kenntnisse bzw. Bereitschaft diese zu erwerben * Handwerkliches Geschick * Grundkenntnisse im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich * Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt gem. § 11 OÖ GDG 2002. Die Marktgemeinde Regau behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen und allfällige Tests und fachliche Begutachtungen zu verlangen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung, wie zB. Fahrtkosten werden im Auswahlverfahren nicht ersetzt.
Einreichungsunterlagen und Bewerbungsfrist:
Bewerbungen samt entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise, etc.) sind an das Marktgemeindeamt Regau, 4844 Regau 9, zu richten und müssen bis spätestens 25. Oktober 2026 beim Marktgemeindeamt Regau eingelangt sein.
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an die Amtsleiterin Mag.a Dr.in Hedda Seyrl (Tel. 07672/23102-21).
Der Bürgermeister: Peter Harringer Das Mindestentgelt für die Stelle als Leiter_in des Wirtschaftshofes/Bauhofes der Marktgemeinde Regau beträgt 3.028,50 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.



