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1 Schulleitung am BORG Mittersill Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder und Verantwortungsbereiche:
* strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes * kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts * Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse * Auswahl des pädagogischen Personals * Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals * Konflikt- und Krisenmanagement * Personal- und Sachmittelbewirtschaftung * interne und externe Kommunikation * Selbstreflexion und Selbstentwicklung
Erfordernisse Allgemeine Voraussetzungen: * Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse * Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 [BDG 1979] bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 [VBG]) * Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979 * Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges "Schulen professionell führen" oder einer inhaltlich gleichwertigen Ausbildung * Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung sowie der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
Eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis ersetzt die erforderlichen Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 bzw. 3a VBG. Dadurch gelten die Voraussetzungen der Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 als erfüllt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
* Leitungskompetenzen, Organisationstalent und Personalentwicklung * Kompetenzen und Erfahrung im Projekt- und Qualitätsmanagement * Kompetenzen und Erfahrung in schulleitungsrelevanten pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG) * Erfahrung in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z. B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) sowie internationale Erfahrung * Aus- und Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management * Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und hohe soziale Kompetenz * Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer einschlägigen Schule ist erwünscht.
In der Bewerbung sind verpflichtend * die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, * die Führungs- und Managementkompetenzen und * die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerber_innen müssen ein Auswahlverfahren absolvieren. Dieses umfasst:
* ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen * eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die die Eignung der Bewerber_innen beurteilt
Die endgültige Auswahlentscheidung trifft der Bundesminister für Bildung. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen gemäß den Vorgaben des Frauenförderungsplans bevorzugt berücksichtigt. Die im Bewerbungsprozess bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von der Bildungsdirektion beziehungsweise dem Bundesministerium für Bildung für das Auswahlverfahren und das Personalmanagement verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Bewerbung
Die Bewerbung ist innerhalb eines Monats ab dem Tag der Ausschreibung direkt (nicht im Dienstweg) bei der Bildungsdirektion für Salzburg einzubringen:
* E-Mail: [email protected] * Einbringung ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.
Kontaktinformation Bildungsdirektion für Salzburg Tel: 0662/8083-0
Nachfolgende Dokumente können Sie in dieser Stellenausschreibung, die in der Jobbörse der Republik Österreich unter https://bund.jobboerse.gv.atveröffentlicht ist, herunterladen.
* Berufsbiografische-Daten-Schulische-Leitungsfunktion Das Min...



