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STADTAMT
SCHWANENSTADT
Für das Alten- und Pflegeheim Schwanenstadt (Bertha von Suttner-Haus) ist folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben: 1 Küchenhilfskraft m/w/d Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %, d.s. 40 Wochenstunden
Beschäftigungsbeginn: 01.12.2026
Funktionslaufbahn: GD 25
Mindestgehalt: € 2.390,20 (zuzügl. erhöhter Grundgehalt)
Voraussetzungen für die Bewerbung:
* Bürger/Bürgerin eines EU-Staates bzw. Zugang zum freien Arbeitsmarkt
* Beherrschung der deutschen Sprache
* Praxis in einer Gastronomieküche/Großküche von Vorteil
* Persönliche, körperliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
* Mindestalter von 18 Jahren
* Flexibilität bei der Arbeitszeit (auch Wochenenddienst)
* Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst.
Wir bieten:
* Gutes Arbeitsklima
* Zusätzliche Sozialleistungen
* Krankenversicherung der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG)
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F. in Verbindung mit der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung i.d.g.F. in der Funktionslaufbahn GD 25. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002.
Bitte bewerben Sie sich telefonisch bei Frau Corinna Maier/AMS Vöcklabruck: 050 904 418 401 oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitsamt einem Nachweis über die Staatsbürgerschaft, die übrigen Personaldokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.), sämtliche Ausbildungsnachweise sowie Dienstzeugnisse sowie einen Lebenslauf per E-Mail an [email protected] Das Mindestentgelt für die Stelle als Küchenhilfskraft m/w/d beträgt 2.390,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



