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S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G
beim Stadtamt Laakirchen
Gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wird folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben: 1 Küchenkraft (m./w./d.)
Angelernt(e)r Arbeiter_in - Schulküche
Dienstbeginn: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden
Entlohnung: Funktionslaufbahn GD 23 (mind. € 2.626,90 brutto/Vollzeit)
Befristung: vorerst befristet auf 1/2 Jahr, Unbefristung möglich
Besondere Aufnahmevoraussetzung:
Flexibilität bei der Dienstzeit (Dienstzeitrahmen ab 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr, die tatsächliche Einteilung wird mittels Dienstplan festgesetzt).
Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen entsprechen.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst oder Zivildienst abgeleistet haben.
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 unter Beiziehung des Personalbeirates.
Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Arbeitsbestätigungen, usw.) senden Sie bitte bis einschließlich 8. November 2026 an die Amtsleitung der Stadtgemeinde Laakirchen z.Hd. AL Mag. Joachim Wintner, Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen, bzw. E-Mail an: [email protected] oder Online-Bewerbung auf http://www.laakirchen.at/bewerbung
Der Bürgermeister:
Ing. Fritz Feichtinger
i.A.: Das Mindestentgelt für die Stelle als Küchenkraft (m./w./d.)
Angelernt(e)r Arbeiter_in - Schulküche
beträgt 2.626,90 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.



