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1 Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a Ihre Aufgaben:
* Durchführung von §57a-Überprüfungen
* Wartung, Service und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen
Anforderungsprofil:
* Gültige §57a-Berechtigung
* Zuverlässigkeit, Genauigkeit und selbstständige Arbeitsweise
Arbeitsbeginn:
ab sofort
Arbeitszeit:
Teil - und Vollzeit möglich
Entlohnung:
Mindestentgelt auf Basis Vollzeit: € 3.300 brutto/Monat
Bewerbungsunterlagen:
Bitte senden Sie Ihren Lebenslauf sowie den Qualifikationsnachweis über §57a an:
[email protected] Das Mindestentgelt für die Stelle als Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a beträgt 2.570,72 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



