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1 Hochschullehrperson PH1/Vertragshochschullehrperson ph1 - Geschlechterreflexive diskriminierungskritische Pädagogik
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Verwendung als Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson an der Pädagogischen Hochschule erfolgt gem. § 48g des VBG bzw. § 200d des BDG 1979:
* Abhaltung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen (einschließlich solcher unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und elektronischer Lernumgebungen) in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im ausgeschriebenen Bereich * wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung im ausgeschriebenen Bereich * Betreuung bei der Abfassung von Bachelor- und Masterarbeiten * Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Evaluierung und Qualitätssicherung * Mitarbeit an der Entwicklung von Bildungsangeboten (Aus-, Fort- und Weiterbildung) im ausgeschriebenen Bereich * Begleitung von Schulentwicklungsprozessen
Erfordernisse Die besonderen Erfordernisse für die Entlohnungsgruppe ph1 ergeben sich aus § 48e VBG i.V.m. Z 22a der Anlage 1 BDG 1979 i.d.g.F. Im Bewerbungsschreiben ist die Erfüllung der folgenden besonderen Erfordernisse im Detail aufgelistet anzuführen und die entsprechenden Nachweise der Bewerbung beizulegen: 1) Eine abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi). ODER 2) die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse: a) Erwerb eines Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung, b) eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine Verwendung als Universitätslehrer anzurechnen ist, c) wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in national oder international anerkannten wissenschaftlichen Fachmedien, deren Vorliegen mittels vorhergehender Qualitätsprüfung durch das Rektorat mit datierter Bestätigung festzustellen ist, oder durch gemäß einem Gutachten von Expertinnen und Experten gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen. In beiden Fällen sind eine Publikationsliste und drei der Ausschreibung entsprechende einschlägige Publikationen der Bewerbung beizulegen.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Bewerbungsgesuche haben, unter Angabe der Geschäftszahl, innerhalb der Bewerbungsfrist unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle als geeignet erscheinen lassen, ausschließlich online über die Jobbörse/Recruiting der Republik Österreich/Website "Karriere Öffentlicher Dienst" zu erfolgen (Einstieg für Bundesbedienstete in der Regel über das Serviceportal Bund). Bewerbungen, welche nicht über die Jobbörse der Republik Österreich einlangen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 2.11.2026.
Der Bewerbung sind, neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten, geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen.
Das Auswahlverfahren findet an der Pädagogischen Hochschule Wien durch das Rektorat aufgrund der Bewerbungsunterlagen bzw. in Form eines Bewerbungsgespräches, welches am 13.11.2026 ab 14:00 Uhr stattfinden wird.
Detaillierte Informationen zum Raum und der Uhrzeit der Bewerbungsgespräche erfolgen bis 06.11.2026 und hängen von der Anzahl der Bewerbungen für die Ausschreibungen ab. Entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung sind von den Bewerber*innen zu tragen.
Kontaktinformation Kontakt an der PH Wien: Pädagogische Hochschule Wien Abteilung Personal Grenzackerstraße 18 1100 Wien [email protected] Kontakt bei technischen Fragen zur Jobbörse: +43 1 24 242-505999 [email protected]
weitere Informationen erhalten sie unter https://bund.jobboerse.gv.at/ Das Min...



