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AUSSCHREIBUNGSKUNDMACHUNG
gem. § 9 OÖ GDG 2002
Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gallneukirchen schreibt auf Grund der Verordnung des Stadtrates vom 19.06.2023 folgenden freien Dienstposten öffentlich aus: 1 Mitarbeiter_in für die Nachmittagsbetreuung in der Mittelschule Gallneukirchen (m./w./d.) AUSSCHREIBUNGSKUNDMACHUNG
gem. § 9 OÖ GDG 2002
Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gallneukirchen schreibt auf Grund der Verordnung des Stadtrates vom 19.06.2023 folgenden freien Dienstposten öffentlich aus:
Funktionslaufbahn: GD 21.EB bzw. GD 17.6 Oö Einreihungsverordnung (bei entsprechender Qualifikation)
Beschäftigungsausmaß und Entlohnung:
47,50% (19 Wochenstunden) befristet, Einstiegsgehalt GD 21.EB derzeit brutto € 1.240,77 bzw. GD 17.6 derzeit brutto € 1.438,56 bei 47,50% (19 Wochenstunden). Bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher.
Dienstantritt: 1. Dezember 2026
Dauer: befristet bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 (letzter Schultag 09.07.2027)
Dienstort: Schulzentrum Gallneukirchen
Hinweis nach dem Gleichbehandlungsgesetz:
Diese Ausschreibung gilt sowohl für männliche, weibliche und diverse Bewerber:innen
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
· Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
· Volle Handlungsfähigkeit
· persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung
Besondere Aufnahmevoraussetzungen bei GD 21.EB:
· Qualifikation im Bereich Freizeitpädagogik oder besonderer Qualifikationen im Bereich Sport, Musik, Kreative Gestaltung, Theater, Außerschulische Jugendarbeit oder Soziales bzw. die Bereitschaft die erforderliche Qualifikation innerhalb von 3 Jahren ab Aufnahme zu erlangen
· Pädagogisches Geschick
· Unterstützende Mitarbeit in der Lernzeit
· Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Kindern
· Kreativität, Flexibilität und Offenheit
· Team- und Kommunikationsfähigkeit
· Selbständige Arbeitsweise
· Bereitschaft zu Aus- und Weiterbildung
Weitere besondere Aufnahmevoraussetzungen bei GD 17.6
(unbedingt zu erfüllen):
· Ausbildung als Erzieher:in oder eine höher qualifizierte Ausbildung im erzieherischen bzw. pädagogischen Bereich
Auswahlverfahren: Das Aufnahme- und Auswahlverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich zu Bewerbungsgesprächen einen Eignungstest durchzuführen. Ein Aufwandersatz für Vorstellungsgespräche wird nicht geleistet.
Bewerbungsfrist: Freitag, 30. Oktober 2026 - 12:00 Uhr
Veröffentlichung im Internet, Amtstafel
Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Amtsleiter Dr. Franz Gstöttenmair
(Tel.: 07235/63155 DW 110)
Die Bewerbungen sind (mit Lebenslauf, Nachweise über die Schul- bzw. Berufsausbildung und die bisherige berufliche Laufbahn) an das Stadtamt Gallneukirchen, Reichenauer Straße 1, 4210 Gallneukirchen zu richten.
Bewerbungsbogen erhältlich am Stadtamt Gallneukirchen oder auf der Homepage http://www.gallneukirchen.at.
Der Bürgermeister e.h.
Mag. Sepp Wall-Strasser Das Mindestentgelt für die Stelle als Mitarbeiter_in für die Nachmittagsbetreuung in der Mittelschule Gallneukirchen (m./w./d.) beträgt 2.612,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.



